Ich arbeite als Wahlärztin und privat.

 

Das bedeutet für Sie:

  • Entspannte Atmosphäre
  • Viel Zeit und Einfühlungsvermögen für Patienten
  • Kompetente Diagnostik und Therapie
  • Rasche Terminvereinbarung
  • Geringe Wartezeiten

Wie funktioniert das Wahlarztwesen:

  • Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge. Daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden.

Die Kosten für den Arztbesuch müssen zunächst selbst von Ihnen übernommen werden.

 

Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, auf der sämtliche Leistungen entsprechend dem Katalog des Krankenkassensystems aufgelistet sind. Die Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück.

 

Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote selbstverständlich auch bei dieser vorgelegt werden.

 

Die Wahlarztrezepte werden von der Apotheke wie Kassenrezepte behandelt; das gleiche gilt für Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.

 

Bankomat und Kreditkartenzahlung ist möglich.