Das bedeutet für Sie:
Wie funktioniert das Wahlarztwesen:
Die Kosten für den Arztbesuch müssen zunächst selbst von Ihnen übernommen werden.
Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, auf der sämtliche Leistungen entsprechend dem Katalog des Krankenkassensystems aufgelistet sind. Die Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück.
Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote selbstverständlich auch bei dieser vorgelegt werden.
Die Wahlarztrezepte werden von der Apotheke wie Kassenrezepte behandelt; das gleiche gilt für Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.
Bankomat und Kreditkartenzahlung ist möglich.
OÄ Dr. Dietlind Haller
Oberärztin im Hanusch-Krankenhaus
Wahlärztin und privat